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Partnerbedingungen

Partnerbedingungen

Jetzt als Partner registrieren

Stand: 29. Januar 2026

Diese Partnerbedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm von Gastvertrauen (nachfolgend „Gastvertrauen“).
Mit der Registrierung als Partner und spätestens mit der Nutzung des Partnerlinks oder Rabattcodes akzeptierst du diese Bedingungen.
Abweichende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn Gastvertrauen ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1. Begriffsbestimmungen

Partner ist jede natürliche oder juristische Person, die von Gastvertrauen für das Partnerprogramm freigeschaltet wurde.
Interessent ist eine Person, die über den Partner geworben wird.
Neukunde ist ein Kunde, der vor der durch den Partner ausgelösten Kontaktaufnahme oder Registrierung keine aktive Vertragsbeziehung zu Gastvertrauen hatte und in den letzten 12 Monaten kein bezahltes Gastvertrauen-Paket genutzt hat.
Abschluss ist der wirksame Vertragsabschluss eines Gastvertrauen-Jahrespakets für mindestens eine Wohnung/Unterkunft.
Provisionsfall ist ein Abschluss, der dem Partner gemäß diesen Bedingungen eindeutig zugeordnet werden kann.
Partnerlink ist eine von Gastvertrauen bereitgestellte partnerspezifische Tracking-URL.
Rabattcode ist ein von Gastvertrauen bereitgestellter partnerspezifischer Code, der Neukunden einen Startvorteil gewährt.

2. Programmübersicht und Leistungen

Gastvertrauen bietet ein Partnerprogramm an, über das Partner neue Kunden für die Dienstleistungen von Gastvertrauen empfehlen können.
Nach Freigabe erhält der Partner einen individuellen Partnerlink sowie einen Rabattcode. Abschlüsse, die über den Partnerlink oder den Rabattcode
zustande kommen, können provisionsrelevant sein.

3. Teilnahme, Registrierung und Freigabe

Die Teilnahme setzt eine Registrierung über das Partnerformular voraus. Gastvertrauen prüft die Anfrage und entscheidet nach eigenem Ermessen,
ob eine Freischaltung erfolgt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Gastvertrauen kann die Freigabe ohne Angabe von Gründen verweigern.
Nach Freigabe erhält der Partner die Programmdaten (Partnerlink & Rabattcode).

4. Werberichtlinien und zulässige Werbung

Der Partner darf Gastvertrauen nur sachlich und wahrheitsgemäß bewerben. Irreführende Aussagen, aggressive Werbeformen, Spam (z. B. unaufgeforderte
Massen-E-Mails), Täuschung über Identität oder Leistungen, sowie die Verwendung rechtswidriger Inhalte sind untersagt.
Der Partner muss alle anwendbaren Gesetze einhalten (insbesondere Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Plattformrichtlinien und Kennzeichnungspflichten
für Werbung/Affiliate-Links).

Marken- und urheberrechtlich geschützte Inhalte (Logo, Bilder, Texte, Markenname „Gastvertrauen“) dürfen nur in dem Umfang genutzt werden,
wie Gastvertrauen dies ausdrücklich erlaubt (z. B. über bereitgestellte Medien/Brand-Guidelines). Änderungen an Logos oder die Verwendung
in irreführendem Kontext sind unzulässig.

5. Unzulässige Maßnahmen (Missbrauch)

Insbesondere untersagt sind: (a) Eigenabschlüsse (der Partner schließt selbst Verträge ab, um Provision zu erhalten), (b) die Umgehung oder Manipulation
von Tracking (z. B. Cookie-Dropping, Forced Clicks, verdeckte Weiterleitungen), (c) die Bewerbung über rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte,
(d) das Vortäuschen von Kundeninteresse, (e) das Abgreifen von Rabatten/Provisionen durch irreführende Gestaltung oder Zwang zur Eingabe von Codes,
sowie (f) das systematische Abwerben von bereits bestehenden Gastvertrauen-Kunden als „Neukunden“.

6. Tracking, Zuordnung und Cookie-Laufzeit

Die Zuordnung erfolgt primär über den Partnerlink (Tracking mittels Cookie) und ergänzend über den Rabattcode. Die Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage ab
dem ersten Klick eines Interessenten auf den Partnerlink. Erfolgt innerhalb dieser Zeit ein Abschluss, kann dies als Provisionsfall gezählt werden,
sofern keine Ausschlussgründe vorliegen.

Bei Abschlüssen, die über den Rabattcode ausgelöst werden (z. B. telefonisch/offline), erfolgt die Zuordnung über den Code. Gastvertrauen kann zur
Missbrauchsvermeidung Plausibilitätsprüfungen durchführen. Bei widersprüchlicher Zuordnung (z. B. mehrere Partner, unterschiedliche Geräte/Browser,
bereits vorhandene Beziehung) entscheidet Gastvertrauen nach nachvollziehbaren Kriterien, welchem Partner ein Abschluss zugeordnet wird.

Der Partner erkennt an, dass Tracking technisch bedingt nicht in jedem Einzelfall fehlerfrei funktionieren kann (z. B. Cookie-Blocker, Browser-/Device-Wechsel,
Datenschutz-Einstellungen). Gastvertrauen schuldet keine lückenlose technische Erfassung; maßgeblich sind die von Gastvertrauen festgestellten Daten.

7. Provision und Provisionshöhe

Die Provision beträgt 100€ pro abgeschlossener Wohnung/Unterkunft, sofern ein Provisionsfall vorliegt.
Ein Provisionsfall liegt nur vor, wenn (a) der Abschluss dem Partner eindeutig zugeordnet werden kann und (b) keine Ausschlussgründe nach diesen Bedingungen greifen.
Die Provision bezieht sich auf die erstmalige Vertragsbegründung für die jeweilige Wohnung. Folgeumsätze, Upgrades oder Verlängerungen sind nur dann provisionsrelevant,
wenn Gastvertrauen dies ausdrücklich schriftlich zusagt.

8. Rabatt für Neukunden (1 Monat kostenfrei)

Neukunden erhalten bei Nutzung des Rabattcodes den ersten Monat kostenfrei (nachfolgend „Neukundenrabatt“), sofern dies im Bestell-/Vertragsprozess
entsprechend ausgewiesen wird. Der Rabatt gilt ausschließlich für Neukunden im Sinne dieser Bedingungen und ist nicht übertragbar.
Gastvertrauen kann den Neukundenrabatt bei Missbrauch, Falschangaben oder bei nicht erfüllten Voraussetzungen nachträglich aberkennen.

9. Ausschlussgründe und Provisionsstorno

Gastvertrauen kann einen Provisionsfall ablehnen oder bereits erfasste Provisionen stornieren, wenn (a) kein wirksamer Abschluss zustande kommt,
(b) der Vertrag innerhalb einer vereinbarten Probe-/Widerrufs-/Kulanzphase aufgehoben wird, (c) Zahlungen ausbleiben oder der Vertrag wegen Pflichtverletzungen
beendet wird, (d) der Interessent kein Neukunde ist (sofern für die Zuordnung/den Code relevant), (e) Tracking/Zuordnung nicht plausibel ist,
oder (f) der Partner gegen diese Bedingungen verstößt.

10. Auszahlung, Abrechnung und Nachweise

Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der von Gastvertrauen festgelegten Abrechnungslogik. Üblich ist eine Auszahlung erst, wenn der Abschluss bestätigt ist
und etwaige Stornozeiträume abgelaufen sind. Gastvertrauen kann Mindestbeträge, Abrechnungsintervalle und erforderliche Nachweise definieren.
Der Partner ist verpflichtet, für Auszahlungen alle notwendigen Angaben bereitzustellen (z. B. Rechnungsstellung, Steuernummer/USt-IdNr., Bankverbindung).

Der Partner ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen. Gastvertrauen erteilt keine steuerliche Beratung.

11. Pflichten des Partners

Der Partner verpflichtet sich, (a) aktuelle Kontaktdaten zu hinterlegen, (b) Werbemittel korrekt zu nutzen, (c) Anfragen von Gastvertrauen zur
Plausibilisierung/Compliance zeitnah zu beantworten, (d) Kennzeichnungspflichten einzuhalten (z. B. „Werbung“/„Anzeige“/„Affiliate-Link“),
und (e) keine Rechte Dritter zu verletzen.

12. Datenschutz

Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzgesetze. Der Partner verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht
(z. B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse) und informiert Betroffene transparent. Soweit Gastvertrauen dem Partner Tracking- oder Reportdaten bereitstellt,
darf der Partner diese ausschließlich zur Programmsteuerung nutzen und muss sie vor unbefugtem Zugriff schützen.

13. Laufzeit, Kündigung und Sperrung

Die Teilnahme beginnt mit Freigabe durch Gastvertrauen und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Partner kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft kündigen.
Gastvertrauen kann das Programm oder die Teilnahme eines Partners jederzeit mit angemessener Frist kündigen; in Fällen schwerer Verstöße ist eine
fristlose Sperrung/Kündigung möglich.

Nach Beendigung der Teilnahme darf der Partnerlink und Rabattcode nicht weiter genutzt oder beworben werden. Offene Provisionsansprüche werden nur
ausgezahlt, soweit sie gemäß diesen Bedingungen entstanden, bestätigt und nicht stornierbar sind.

14. Änderungen des Programms und der Bedingungen

Gastvertrauen kann das Partnerprogramm und diese Bedingungen anpassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. rechtliche Änderungen, Missbrauchsschutz,
Prozess- oder Produktänderungen). Änderungen werden dem Partner in geeigneter Form mitgeteilt. Nutzt der Partner das Programm nach Inkrafttreten weiter,
gilt dies als Zustimmung, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.

15. Haftung

Gastvertrauen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Gastvertrauen nur
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn,
mittelbare Schäden und Tracking-Ausfälle ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden
aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz von Gastvertrauen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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